Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Regionalen Planungsverbandes Allgäu ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im (vom Freistaat Bayern) übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 8 BayLplG).
Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms erstellt. Aktuell muss der Regionalplan an die Inhalte des LEP 2013 angepasst werden. Dies wird nach und nach mit Teilfortschreibungen erfolgen.
Arbeitsgrundlage sind die Verbandssatzung und die Geschäftsordnung.
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Aktuelles
Kontaktdaten
Regionaler Planungsverband Allgäu
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 / 437-108
Fax: 08341 / 437-124
rpv.allgaeu@kaufbeuren.de
Geschäftszeiten
Mo – Fr:
8:00 – 12:00 Uhr
und
nach Vereinbarung