Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Allgäu
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Allgäu hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – fortzuführen und dabei die von Bundes- und Landesregierung angekündigten geänderten Kriterien zugrunde zu legen.
Auf Grundlage eines Kriterienkataloges wurde eine Karte erarbeitet, die sog. Suchräume darstellt. In der Planungsausschusssitzung vom 25.11.2022 hat der Planungsausschuss die Durchführung einer informellen Anhörung zum damals aktuellen Kriterienkatalog und der sich daraus ergebenden Suchräume beschlossen und insgesamt mehr als 100 Stellen sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu den seinerzeit identifizierten Suchräumen zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die informelle Anhörung diente dazu, weitere Erkenntnisse zur Eingrenzung der Suchräume zu gewinnen.
Nach Durchführung der informellen Anhörung haben sich verschiedene Rahmenbedingungen bzw. bundes- und landesrechtliche Vorgaben geändert, die teils zu grundlegenden Änderungen der Suchraumkulisse und den für die Fortschreibung zugrunde zu legenden Kriterien geführt haben. Beispielhaft seien genannt:
- die Änderung der rechtlichen Vorgaben bzgl. des Schutzes kollisionsgefährdeter Arten (Abkehr vom Individuenschutz hin zum Populationsschutz),
- die Reduzierung des Schutzbereichs der DVORDME-Anlage („Drehfunkfeuer“) in Kempten-Leubas von 15 km auf 7 km,
- Änderungen im Hinblick auf das europäische Naturschutzrecht (REDIII) und
- erforderliche Klärungen hinsichtlich des Kerngebiets der Moorallianz sowie zu weiteren naturschutzfachlichen Themen.
Die geänderten Kriterien wurden unter Begleitung einer vom Planungsausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe und nach umfassender Diskussion in mehreren Planungsausschusssitzungen in die entsprechenden Arbeitskarten eingearbeitet und die Flächen neu abgegrenzt. Für die nach diesem Prozess verbleibenden Suchräume wurde eine sogenannte Plan-SUP (Strategische Umweltprüfung) durchgeführt. Diese ist als unselbständiger Verfahrensschritt Teil des Verfahrens zur Erarbeitung eines Vor-Entwurfs.
Auf dieser Grundlage wurde ein Vor-Entwurf erarbeitet, über den der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2024 entschieden hat.
Anhörung gemäß Art. 16 Bayer. Landesplanungsgesetz, § 9 Raumordnungsgesetz
Die Öffentlichkeit wird u.a. durch Bekanntmachung der Anhörungsunterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Allgäu einbezogen. Außerdem wird der Entwurf des neuen Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – bei den Landratsämtern Lindau (Bodensee), Oberallgäu und Ostallgäu sowie bei den kreisfreien Städten Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren sowie bei der Regierung von Schwaben zur Einsicht ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 22.03.2025
zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten.
Die Zusendung der Unterlagen an Einzelpersonen ist leider nicht möglich!
Bis zum 22.03.2025 besteht nun für jedermann die Möglichkeit, sich zu den Suchräumen schriftlich zu äußern. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet. Die Stellungnahmen richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
beteiligung.rpv.allgaeu@kaufbeuren.de
oder an
Regionaler Planungsverband Allgäu
Geschäftsstelle
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren.
Das Anschreiben zur Einleitung des Anhörungsverfahrens finden Sie hier.
Den Entwurf des neuen Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – mit allen Unterlagen finden Sie hier.
Den derzeit angewandten Kriterienkatalog finden Sie hier.
Aktuelles
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Kaiser-Max-Straße 1
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