Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 – Wasserwirtschaft – des Regionalplans der Region Allgäu
Vierte Änderung des Regionalplanes der Region Allgäu (16) –
Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 „Wasserwirtschaft“
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Allgäu hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 nach vorherigem Beteiligungsverfahren gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Art. 10 Abs. 5 Nr. 2 BayLplG eine Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Allgäu beschlossen. Die Regierung von Schwaben hat die Verordnung mit Bescheid vom 22.02.2024 für verbindlich erklärt. Die Bekanntmachung erfolgt im RABl. Nr. 8/2024 vom 30.04.2024. Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 01.05.2024, in Kraft.
Nachfolgend finden Sie die Änderungsverordnung, die Tekturkarte „Wasserwirtschaft“, die Begründung inkl. Anhänge, die Zusammenfassende Erklärung und Zusammenstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie eine erläuternde Arbeitskarte, aus der die Änderungen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung gegenüber den bisherigen Gebieten ersichtlich sind. Die Gesamtfassungen der Regionalplanfestlegungen (Ziele und Grundsätze) sowie der Begründung finden Sie hier.
Tekturkarte Karte 2 Siedlung und Versorgung (42,2 MB)
Erläuternde Arbeitskarte:
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