Weiterführende Informationen
Was versteht man unter einer Regionalplanfortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans. Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms vom Planungsverband entwickelt. Durch die sich ständig ändernden Gegebenheiten wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelmäßig fortgeschrieben, d.h. weiterentwickelt. Für den Regionalplan bedeutet das, dass auch er fortgeschrieben werden muss. Die Regionalpläne mussten für bestimmte Inhalte bis September 2016 an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das LEP 2013 angepasst werden. Nachdem für den Regionalplan der Region Allgäu keine Gesamtfortschreibung erforderlich ist, wurden seither drei Teilfortschreibungen zur Erfüllung des Anpassungsgebots beschlossen.
Hintergründe zum Regionalplan
Der erste Regionalplan der Region 16 wurde von der Verbandsversammlung am 28.11.1984 beschlossen. Mit Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 17.12.1985 und vom 24.11.1986 wurde er für verbindlich erklärt. Am 19.12.1986 ist er in Kraft getreten.