* Anmerkung
Für die aktuelle Einteilung in die Gebietskategorien und die aktuelle Einstufung der Mittel- und Oberzentren wird auf das geltende Landesentwicklungsprogramm in der aktuellen Fassung verwiesen. Die bestehenden Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte werden bis zur Anpassung der Regionalpläne als Zentrale Orte der Grundversorgung einem Grundzentrum gleichgestellt. (§ 2 Abs. 2 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013 (GVBl. S. 550), zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.Mai 2023 (GVBl. S. 213)) Eine Übersicht über die Zentralen Orte und die Gebietskategorien in der Region Allgäu gibt die Strukturkarte LEP.