In der Verbandsversammlung sind alle Städte und Gemeinden sowie Landkreise im Gebiet der Region Allgäu mit je einem Verbandsrat vertreten (in der Regel die jeweiligen Bürgermeister und Landräte)
Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter, beschließt die Verbandssatzung sowie die Gesamtfortschreibung des Regionalplans (Art.10 Abs.3 BayLplG). Die Stimmenzahl der Verbandsräte richtet sich nach der Einwohnerzahl ihrer Kommunen.
Ihre Sitzungen sind regelmäßig öffentlich.
⇒ Sitzungstermine der Verbandsversammlung
Aufgaben
- Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
- Beschlussfassung über Gesamtfortschreibungen des Regionalplans
- Beschlussfassung über die Satzung