Weiterführende Informationen
Verbandsaufgaben
Der Verband ist im übertragenen Wirkungskreis tätig. Er beschließt über den Regionalplan sowie dessen Änderungen und stimmt die Interessen der Verbandsmitglieder im Rahmen der Landesplanung ab. Dabei hat er die vom Staat im Rahmen des Bayer. Landesentwicklungsprogrammes (LEP) gesetzten Planungsziele zu beachten. Er ist beteiligt an der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, der Abstimmung von Einzelvorhaben von Fachplanungsträgern und der Durchführung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Der Regionsbeauftragte bei der Regierung von Schwaben ist dabei als Fachberater tätig.