Weiterführende Informationen
Planungsausschuss – Was ist das?
Der Planungsausschuss besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden. Die Mitglieder werden auf sechs Jahre gewählt, wobei die Sitzverteilung entsprechend der Stimmenverhältnisse zwischen den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen wird. Die einzelnen Gruppen bestimmen die Ausschussmitglieder. Hauptaufgaben sind Beratung und Beschlussfassung über den Regionalplan sowie Stellungnahmen in bedeutenden Fällen.
⇒ Sitzungstermine des Planungsausschusses
Aufgaben
- Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans
- Beschlussfassung zu Teilfortschreibungen des Regionalplans
- Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird
- Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung
- sonstige Aufgaben