Vorwort
Die Neufassung des Regionalplans der Region Allgäu (16) stellt die zweite Gesamtfortschreibung seit Vorlage des ersten Regionalplans im Jahre 1986 dar. Sie trägt dem BayerischenLandesplanungsgesetz vom 27. Dezember 2004 sowie den Vorgaben des am 01. September 2006 in Kraft getretenen neuen Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP – Rechnung. Erstmals wurde der grundlegend überarbeitete Regionalplan von den Gremien des Regionalen Planungsverbandes als Rechtsverordnung beschlossen. Diese wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 28. November 2006 für verbindlich erklärt und am 10. Januar 2007 im Amtsblatt der Regierung bekannt gemacht.
Der neue Regionalplan enthält neben den normativen Vorgaben der Verordnung (Ziele, Grundsätze, Karten) auch den nach Art. 11 Abs. 3 Bayer. Landesplanungsgesetz vorgeschriebenen Begründungsteil, der für die Interpretation der Normen von Wichtigkeit ist.
Mit diesem Plan verfügt die Region Allgäu (16) über ein umfassendes, aktuelles Leitbild, das es gilt, gemeinsam in den Kommunen, den Landkreisen Ober-allgäu, Ostallgäu, Lindau (Bodensee) sowie in den kreisfreien Städten Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren umzusetzen.
Sämtlichen gesellschaftlichen Gruppen wurde Gelegenheit zur Mitwirkung an der Fortschreibung geboten. Der Regionalplan trägt somit auch den unter-schiedlichen Interessenslagen Rechnung. Nicht verhehlen möchte ich, dass es sich auf Grund der Abwägung der verschiedenen Güter in den Beschluss-gremien bei einigen Aussagen um Kompromisse handelt.
Die Regionalplanung wird sich daran messen lassen müssen, ob und wie es gelingt, die Ziele und Grundsätze in der Praxis umzusetzen. Gefordert sind hier neben den kommunalen Ebenen die Fachbehörden, die Wirtschaft, sonstige Institutionen sowie auch die Bevölkerung.
Mein besonderer Dank gilt allen, die an dieser Gesamtfortschreibung des Regionalplanes maßgeblichen Anteil haben.
Gemeinsam wollen wir den ländlichen Verflechtungsraum Allgäu auf einen guten Weg in die Zukunft bringen.
Kempten (Allgäu), im Januar 2007
Toni Vogler
Verbandsvorsitzender