TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
IV Technische Infrastruktur

2

 

Kommunikationstechnologien

 

(G)

Es ist anzustreben, alle Teile der Region mit neuen Kommunikationstechnologien zu erschließen sowie leistungsfähige und kostengünstige Datennetzverbindungen auszubauen.

3

 

Energieversorgung

3.1

 

Allgemeine Leitlinien.

3.1.1

(G)

In allen Teilräumen der Region ist eine ausreichende, sichere, kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung durch einen ausgewogenen Mix der verschiedenen Energieträger möglichst sicherzustellen.

 

(G)

Eine rationelle und sparsame Energieverwendung ist anzustreben.

 

(G)

Besondere Bedeutung für eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung kommt Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu.

 3.1.2

(Z)

Durch die verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbesondere Biomasse, Wasserkraft, Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie soll das Energieangebot erweitert werden.

 3.2

 

Nutzung der Windenergie

 3.2.1

(Z)

Vorranggebiete für die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen

 

 

Für die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen werden folgende Vorranggebiete festgelegt:

     

Landkreis Ostallgäu

   

Nr. 1a

Markt Waal, westlich Waalhaupten

   

Nr. 1b

Gemeinde Oberostendorf, nordwestlich des Hauptortes

   

Nr. 2

Gemeinde Stöttwang, südlich des Hauptortes

   

Nr. 4

Gemeinde Bidingen, nordwestlich des Hauptortes

   

Nr. 6,

Markt Obergünzburg südwestlich Ebersbach
Gemeinde Günzach

   

Nr. 7

Markt Obergünzburg, nordwestlich Reichholz

   

Nr. 8a

Gemeinde Kraftisried, westlich des Hauptortes

     

Landkreis Oberallgäu

   

Nr. 8b

Gemeinde Wildpoldsried, östlich Trampoi

   

Nr. 9

Markt Dietmannsried, bei Bärenwies

       

 

 




 

 

Lage und Abgrenzung der Gebiete bestimmen sich nach Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist.

In diesen Vorranggebieten soll den Belangen der Windenergienutzung Vorrang eingeräumt werden. Andere überörtlich raumbedeutsame Nutzungen sind hier ausgeschlossen, soweit diese mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind.

 3.2.2

(Z)

Vorbehaltsgebiete für die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen

 

 

Für die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen werden folgende Vorbehaltsgebiete festgelegt:
Landkreis Ostallgäu
Nr. 3 Gemeinde Osterzell, westlich Ödwang
Nr. 5 Gemeinde Friesenried, westlich Salenwang
Lage und Abgrenzung dieser Gebiete bestimmen sich
nach Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist.
In diesen Vorbehaltsgebieten kommt der Nutzung der Windenergie ein besonderes Gewicht zu.

3.2.3

 (Z)

Überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen sollen in der Regel in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergienutzung errichtet werden. Ausgenommen von dieser Regel ist die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten, die von den Gemeinden als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen werden.

3.2.4

 (Z)

Das Alpengebiet, die südlichen Bereiche des Alpenvorlandes sowie der Bodenseeraum sollen von der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen freigehalten werden. Dieses Ausschlussgebiet umfasst die im Anhang genannten und in Karte 2 "Siedlung und Versorgung" gekennzeichneten Städte, Märkte und Gemeinden.

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