TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
III Sozialwesen, Kultur, Erholung und Sport

2 Gesundheitswesen

2.1
 

(G)

Beim Ausbau der Krankenhausversorgung ist insbesondere auf qualitative Verbesserung und medizinische sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte zu achten. Dies gilt sowohl für die Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe zur Erfüllung auch überregionaler Schwerpunktaufgaben als auch für die in der Region vorhandenen bedarfsgerechten Krankenhäuser der zweiten und ersten Versorgungsstufe zur Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung sowie für die Fachkrankenhäuser.

 

(G)

Eine bedarfsgerechte Versorgung mit teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen ist anzustreben.

2.2 

(G)

Für die Region ist es von besonderer Bedeutung, die ärztliche Versorgung - vor allem durch Allgemeinärzte - auch im dünn besiedelten ländlichen Raum sicherzustellen. Es ist anzustreben, dass die ambulante Pflege flächendeckend angeboten wird und die häusliche Pflege möglichst in allen Teilen der Region erhalten wird. Ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement, wie beispielsweise Nachbarschaftshilfe, ist dabei möglichst zu unterstützen.

2.3

(Z)

Die sozialpsychiatrischen Dienste der Region - in Kempten (Allgäu), Kaufbeuren, Lindau (Bodensee), Sonthofen und Füssen - sollen erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

2.4

(Z)

Die psychosozialen Suchtberatungsstellen in Kempten (Allgäu), in Kaufbeuren und in Lindau (Bodensee) sollen erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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