TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
III Sozialwesen, Kultur, Erholung und Sport

1 Sozialwesen - Familie, Jugend, behinderte Menschen, Senioren

1.1
 

(G)

Zur Stärkung und Unterstützung sowohl von Familien als auch von alleinerziehenden Elternteilen ist insbesondere die flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen anzustreben.

1.2

(G)

Der Erhalt und die Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Einrichtungen für die Jugendarbeit, -bildung und -freizeit ist anzustreben.

 

(G)

Die Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher durch schulergänzende Angebote ist möglichst sicherzustellen.

1.3

(G)

In allen Teilen der Region ist das Angebot an Seniorenberatung und -betreuung möglichst auszubauen.

1.4

(G)

Die Sicherstellung der Versorgung der behinderten Menschen mit differenzierten Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie adäquaten Wohnmöglichkeiten ist insbesondere auch an den bestehenden Standorten der Werkstätten für behinderte Menschen anzustreben..

1.5

(G)

Es ist anzustreben, Spätaussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt rechtmäßig ist, auf dem Weg der Integration zu begleiten und ihn durch geeignete Angebote und Einrichtungen zu erleichtern.

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