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1.1
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(G) |
Zur Stärkung und Unterstützung sowohl von Familien als auch von alleinerziehenden Elternteilen ist insbesondere die flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen anzustreben. |
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1.2 |
(G) |
Der Erhalt und die Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Einrichtungen für die Jugendarbeit, -bildung und -freizeit ist anzustreben . |
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(G) |
Die Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher durch schulergänzende Angebote ist möglichst sicherzustellen . |
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1.3 |
(G) |
In allen Teilen der Region ist das Angebot an Seniorenberatung und -betreuung möglichst auszubauen. |
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1.4 |
(G) |
Die Sicherstellung der Versorgung der behinderten Menschen mit differenzierten Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie adäquaten Wohnmöglichkeiten ist insbesondere auch an den bestehenden Standorten der Werkstätten für behinderte Menschen anzustreben. . |
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1.5 |
(G) |
Es ist anzustreben, Spätaussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt rechtmäßig ist, auf dem Weg der Integration zu begleiten und ihn durch geeignete Angebote und Einrichtungen zu erleichtern. |