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2.5.1
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(G) |
Die Sicherung der wirtschaftlichen, landeskulturellen, ökologischen und sozialen Aufgaben der Forstwirtschaft ist in allen Teilen der Region anzustreben. |
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2.5.2 |
(Z) |
Auf die Erhaltung und Verjüngung der Wälder mit besonderen (Schutz-) Funktionen und auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung soll hingewirkt werden. |
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(Z) |
Im Hochgebirge und seinen Vorbergen sollen
- insbesondere solche Flächen standortgerecht aufgeforstet werden, auf denen der zu begründende Wald Schutz vor Erosion, schädlichem Wasserabfluss oder Lawinen geben kann.
- verstärkt zielgerichtete Maßnahmen für die Stabilität von Wäldern mit herausgehobener Bedeutung für den Rückhalt von schädlichem Abfluss von Oberflächenwasser ergriffen werden.
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(G) |
Dem Abbau überhöhter Schalenwildbestände kommt im Bergwald besondere Bedeutung zu. |
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2.5.3 |
(Z) |
Geeignete Waldgebiete, insbesondere auf Endmoränen im mittleren und nördlichen Teil sowie im Molassebergland im südlichen Teil der Region, sollen für die standortgerechte Holzproduktion gesichert werden. |