TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
II Wirtschaft

2 Sektorale Wirtschaftsstruktur

2.5 Forstwirtschaft

2.5.1
 

(G)

Die Sicherung der wirtschaftlichen, landeskulturellen, ökologischen und sozialen Aufgaben der Forstwirtschaft ist in allen Teilen der Region anzustreben.

2.5.2

(Z)

Auf die Erhaltung und Verjüngung der Wälder mit besonderen (Schutz-) Funktionen und auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung soll hingewirkt werden.

 

(Z)

Im Hochgebirge und seinen Vorbergen sollen

  • insbesondere solche Flächen standortgerecht aufgeforstet werden, auf denen der zu begründende Wald Schutz vor Erosion, schädlichem Wasserabfluss oder Lawinen geben kann.
  • verstärkt zielgerichtete Maßnahmen für die Stabilität von Wäldern mit herausgehobener Bedeutung für den Rückhalt von schädlichem Abfluss von Oberflächenwasser ergriffen werden.

 

(G)

Dem Abbau überhöhter Schalenwildbestände kommt im Bergwald besondere Bedeutung zu.

2.5.3

(Z)

Geeignete Waldgebiete, insbesondere auf Endmoränen im mittleren und nördlichen Teil sowie im Molassebergland im südlichen Teil der Region, sollen für die standortgerechte Holzproduktion gesichert werden.

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