|
2.4.1
 |
(Z) |
Die Landwirtschaft, einschließlich der Nebenerwerbslandwirtschaft, soll als Wirtschaftsfaktor - aber auch im Hinblick auf ihre landeskulturelle Bedeutung - in der ganzen Region gesichert und gestärkt werden. |
|
2.4.2 |
(G) |
In Teilbereichen der Region mit vorwiegend günstigen Erzeugungsbedingungen sind die Voraussetzungen für eine standortgemäße und umweltverträgliche Landbewirtschaftung möglichst zu sichern und weiterzuentwickeln. |
|
|
(G) |
Es ist anzustreben, die Landbewirtschaftung in den Teilbereichen der Region mit vorwiegend weniger günstigen Erzeugungsbedingungen weitgehend zu erhalten. |
|
|
(G) |
Die landwirtschaftlich wertvollen Nutzflächen insbesondere in den Tallagen des Alpenraumes sind als Grundlage einer funktionsfähigen Berglandwirtschaft möglichst zu sichern. |
|
|
(G) |
Dem Erhalt und weiteren Aufbau von Erwerbskombinationen (z.B. Direktvermarktung regional erzeugter Lebensmittel) kommt besondere Bedeutung zu. |
|
|
(G) |
Der Obst- und Weinanbau am Bodensee ist möglichst zu erhalten. |
|
|
(G) |
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der ökologischen Landwirtschaft in der Region ist anzustreben. |
|
2.4.3 |
(Z) |
Alpen, die ihrer Funktion gerecht werden, sollen erhalten, saniert und angemessen erschlossen werden. |
|
2.4.4 |
(G) |
Sowohl der Erhalt als auch eine bedarfsgerechte Verbesserung des ländlichen Straßen- und Wegenetzes ist anzustreben. |