TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
II Wirtschaft

2 Sektorale Wirtschaftsstruktur

2.3 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen

2.3.1
 

(G)

Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen zu angemessenen Konditionen ist anzustreben. Die zur Deckung des derzeitigen und künftigen Bedarfs benötigten Bodenschätze sind möglichst zu erkunden, zu erschließen und gegenüber anderen raumbedeutsamen Vorhaben durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu sichern.
Dabei ist

  • in den Vorranggebieten dem Abbau von Bodenschätzen Vorrang
    gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen einzuräumen.innerhalb der Vorbehaltsgebiete bei der Abwägung mit anderen
  • Nutzungsansprüchen der Gewinnung von oberflächennahen Bodenschätzen besonderes Gewicht beizumessen

.

2.3.2

(G)

Mit den Bodenschätzen ist möglichst nachhaltig und sparsam umzugehen. Es ist anzustreben, umweltunschädliche Ersatzrohstoffe - soweit geeignet und wirtschaftlich vertretbar - zu verwenden.

2.3.3

(Z)

Der großräumige Abbau von Bodenschätzen soll geordnet und schwerpunktmäßig auf folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden. Deren Lage und Abgrenzung bestimmen sich nach Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist.

2.3.3.1

(Z)

Vorranggebiete für Kies und Sand

 

 

Landkreis Ostallgäu und kreisfreie Stadt Kaufbeuren 

 

Nr. 1

Stadt Buchloe, südwestlich der Stadt, nördlich der B 18

 

Nr. 2

Gemeinde Pforzen, östlich des Hauptortes

 

Nr. 3

Gemeinde Pforzen, an der östlichen Gemeindegrenze

 

Nr. 4

Gemeinde Westendorf, östlich Dösingen

Nr. 5

Stadt Kaufbeuren, östlich der B 12
Gemeinde Mauerstetten, westlich des Ortes

Nr. 6

Stadt Kaufbeuren, südöstlich Märzisried
Gemeinde Ruderatshofen, nördlich Apfeltrang

Nr. 7

Stadt Marktoberdorf, östlich Geisenried

Nr. 9

Markt Obergünzburg, östlich des Hauptortes,
Gemeinde Günzach, südlich der St 2055

Nr. 102

Gemeinde Friesenried, nördlich des Ortes

Nr. 109

Stadt Füssen, Forggensee
Gemeinde Schwangau, Forggensee

 

Landkreis Oberallgäu

 

Nr. 10a, b

Gemeinde Waltenhofen, östlich Eggen an der Iller

 

Nr. 12

Gemeinde Lauben, nordwestlich Leubas

 

Nr. 27a, b

Gemeinde Waltenhofen, östlich der B 19 im Bereich Herzmanns und Greith

 

Nr. 113

Markt Altusried, nördlich Hettisried

 

Nr. 120

Stadt Sonthofen, westlich Beilenberg

 

Landkreis Lindau (Bodensee)

 

Nr. 13

Gemeinde Grünenbach, nördlich Au

 

Nr. 114

Gemeinde Grünenbach, bei Schönau

2.3.3.2

(Z)

Vorranggebiete für sonstige Bodenschätze

 

Landkreis Ostallgäu

 

Nr. 15

Gemeinde Pforzen, Hammerschmiede (Ton)

 

Landkreis Oberallgäu

 

Nr. 150

Markt Wertach, östlich der B 310 (Festgestein)

2.3.3.3

(Z)

Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand

   

Landkreis Ostallgäu

   

Nr. 20

Stadt Buchloe, südwestlich Lindenberg,
Gemeinde Jengen, westlich der B 12

   

Nr. 21

Gemeinde Pforzen, zwischen Bahnlinie und B 12
Gemeinde Germaringen, zwischen Bahnlinie
und B 12

   

Nr. 22

Gemeinde Ruderatshofen, östlich Hiemenhofen

   

Nr. 23

Stadt Marktoberdorf, südlich Geisenried

   

Nr. 103

Gemeinde Biessenhofen, westlich Ebenhofen
Gemeinde Ruderatshofen, östlich des Ortes

   

Nr. 202

Gemeinde Kaltental, westlich Blonhofen

   

Nr. 203

Gemeinde Westendorf, östlich Dösingen

   

Nr. 208

Stadt Marktoberdorf, nördlich Fechsen,
östlich der Bahn

   

Nr. 213

Stadt Füssen, Forggensee
Gemeinde Schwangau, Forggensee

   

Landkreis Oberallgäu

   

Nr. 26

Gemeinde Lauben, nördlich Leubas,
Gemeinde Haldenwang, westlich Börwang

   

Landkreis Lindau (Bodensee)

   

Nr. 214

Gemeinde Grünenbach, bei Schönau

2.3.3.4

(Z)

Vorbehaltsgebiete für sonstige Bodenschätze

 

Landkreis Ostallgäu

 

Nr. 215

Gemeinde Pforzen, Hammerschmiede (Ton)

 

Landkreis Oberallgäu

 

Nr. 218

Markt Altusried, südwestlich Krugzell, Vocken (Ton)

2.3.4

(G)

Nachfolgefunktionen

 

 

Es ist anzustreben, Abbaugebiete ohne Aufdeckung des Grundwassers überwiegend einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Dabei ist eine Bereicherung des Landschaftsbildes und der natürlichen Gestaltung von besonderer Bedeutung

2.3.4.2

(G)

Abbaugebiete mit Aufdeckung von Grundwasser sind möglichst nicht wiederzuverfüllen, sofern im Einzelfall nicht eine Wiederverfüllung im öffentlichen Interesse liegt und der Grundwasserschutz gewahrt bleibt.

2.3.4.3

(Z)

Bei Abbaumaßnahmen in Vorranggebieten und in jenen Vorbehaltsgebieten, die innerhalb von landschaftlichen oder wasserwirtschaftlichen Vorbehaltsgebieten liegen, sollen insbesondere folgende Nachfolgefunktionen eingerichtet werden.

Landwirtschaft, Biotopentwicklung in Teilflächen:

 

 

Nrn. 2, 3, 4, 5, 6, 102, 105, 27a+b, 113, 120, 13, 114;

 

 

Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange:

 

 

Nrn. 21, 26;

 

 

Forstwirtschaft, Biotopentwicklung in Teilflächen:

 

 

Nrn. 9, 215, 150;

 

 

Biotopentwicklung:

 

 

Nr. 15

 

 

Naturschutzsee:

 

 

Nr. 10b;

 

 

Landschaftssee, Biotopentwicklung in Teilflächen:

 

 

Nrn. 7, 10a, 20 (hier besondere Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange);

 

 

Freizeit und Erholung, Badesee:

 

 

Nrn. 1, 7;

 

 

Siedlung:

 

 

Nrn. 5 (Teilfläche), 12;

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