TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
II Wirtschaft

2 Sektorale Wirtschaftsstruktur

2.1
 

 

Handel

2.1.1

(Z)

Es ist auf die Sicherstellung einer flächendeckenden verbrauchernahen Grundversorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelsleistungen auch im dünner besiedelten ländlichen Raum der Region hinzuwirken und diese über die gemeindliche Bauleitplanung abzustützen.

2.1.2

(G)

Es ist anzustreben, dass die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte und ihrer Innenstädte sowie Ortskerne durch die Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

2.2 Tourismus

2.2.1

(Z)

Der Tourismus - als bedeutender Wirtschaftszweig der Region - soll langfristig gesichert und weiterentwickelt werden.

 

(G)

Dabei ist in allen Tourismusgebieten eine gute Auslastung der Infrastruktureinrichtungen anzustreben.

 

(G)

Es ist anzustreben, die Tourismuswerbung und die Vermarktung der Tourismusdestination Allgäu durch ein möglichst einheitliches Marketingkonzept im Sinne einer Dachmarke zu verbessern. Dabei ist den natürlichen Gegebenheiten des Allgäus einerseits und des bayerischen Bodenseeraumes andererseits möglichst Rechnung zu tragen.

2.2.2

(Z)

In den Tourismusgebieten Oberallgäu, Ostallgäu, Allgäuer Alpenvorland, Westallgäu und Bodensee soll die Tourismusinfrastruktur vorrangig qualitativ, bei entsprechendem Bedarf auch quantitativ, verbessert und abgerundet werden.

2.2.3

(Z)

Die Tourismusgebiete Oberes Lechtal und nördliches Ostallgäu sollen durch den Ausbau der dort vorhandenen Ansätze des Tourismus weiterentwickelt werden.

2.2.4

(Z)

In den Tourismusgebieten Oberallgäu, Ostallgäu, Allgäuer Alpenvorland, Westallgäu und Bodenseegebiet sollen die erforderlichen Einrichtungen für Urlaub, Erholung, Gesundheit und Sport fach- und sachgerecht für alle Jahreszeiten verstärkt ausgebaut werden.

2.2.5

(G)

Es ist anzustreben, die Gesundheitsregion Allgäu - entsprechend der Bedürfnisse der Menschen nach Gesundheitsvorsorge, Wellness und Fitness - noch weiter auszubauen. Dabei kommt der Modernisierung und Stärkung des herkömmlichen Kur- und Bäderwesens besondere Bedeutung zu.

2.2.6

(G)

Eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten des "Urlaub auf dem Bauernhof" ist anzustreben.

2.2.7

(G)

Insbesondere in Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren ist eine Weiterentwicklung des Städtetourismus anzustreben.

 

(G)

Dem Kulturtourismus und der Vernetzung des kulturellen Angebots in der Region kommt besondere Bedeutung zu.

2.2.8

(G)

Der Tagungs- und Seminartourismus ist möglichst weiter auszubauen.

2.2.9

(G)

Der Bekanntheitsgrad der Tourismusregion Allgäu ist über sportliche Großveranstaltungen möglichst zu steigern. Die Förderung des Breitensports - insbesondere Skialpin und Skilanglauf - durch Sportevents ist von besonderer Bedeutung.

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