TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
II Wirtschaft

1 Wirtschaftliche Entwicklung der Region

1.1
 

(G)

In der gesamten Region ist - zur Verbesserung der Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung - eine Stärkung der Unternehmen in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe anzustreben.

 

(G)

Ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer aller Qualifizierungsstufen und deren Erhalt sowie die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von besonderer Bedeutung.

1.2

(Z)

Auf die Stärkung der mittelständischen Betriebsstruktur als wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung soll hingewirkt werden.

 

(G)

Dabei kommt der Bereitstellung geeigneter Gewerbestandorte besondere Bedeutung zu.

1.3

(G)

In der Region ist die Stärkung und der Ausbau von Clustern anzustreben. Dabei sind die bayernweit wirkenden Cluster insbesondere in den Bereichen "Automotive", "Ernährung", "Mechatronik" und "Umwelttechnologie" von besonderer Bedeutung.

 

(G)

Die Teilstandorte der bayernweiten Cluster "Luft- und Raumfahrt" sowie "Forst und Holz" sind möglichst zu erweitern.

 

(Z)

Auf einen Ausbau der Cluster im Bereich "Tourismus/ Gesundheitswesen" soll hingewirkt werden.

1.4

(Z)

Die Gründer- und Technologiezentren in Kaufbeuren, Kempten (Allgäu) und Sonthofen sollen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Hightechbereich gestärkt und ausgebaut werden. In Kaufbeuren gilt dies in besonderer Weise für den Entwicklungsbereich Mikrosystemtechnik.

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