II Raumstruktur
1 Ökonomische Erfordernisse für die Entwicklung der Teilräume
2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Teilräume
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2.1 |
(G) |
Es ist anzustreben, dass die vielfältigen, ökologisch bedeutsamen Naturräume der Region in ihren Funktionen dauerhaft erhalten und soweit möglich vernetzt werden. |
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2.2 |
(Z) |
Das Alpengebiet, die Iller- und Lechvorberge, das Westallgäu, der Bodenseeraum sowie das Iller- und Wertachtal sollen in ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Erholungsqualität erhalten bleiben. . |
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2.3 |
(Z) |
Insbesondere in den Kurorten und den höherstufigen zentralen Orten der Region soll die Umweltqualität erhalten und gegebenenfalls verbessert werden. |
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