TEIL A ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE

I Allgemeine Ziele und Grundsätze

1

(G)

Es ist anzustreben, die Region vorrangig als Lebens- und Wirtschaftsraum für die dort lebende Bevölkerung zu erhalten und sie nachhaltig in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und versorgungsmäßigen Eigenständigkeit zu stärken.

 

(G)

Eine möglichst ausgewogene Altersstruktur der Bevölkerung ist für die Regionvon besonderer Bedeutung.

2

(Z)

In der Region sollen die Naturgüter Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen soweit als möglich nachhaltig gesichert und falls erforderlich wieder hergestellt werden.

3

(G)

Die interregionale Zusammenarbeit mit den Planungsregionen Donau-Iller, Augsburg, München, Oberland und Bodensee-Oberschwaben sowie mit den benachbarten Gebieten Österreichs (Vorarlberg, Tirol) ist – soweit möglich – zu stärken.

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