Präambel

Bayern ist in 18 Planungsregionen eingeteilt. Dem Regionalen Planungsverband Allgäu (16)
gehören seit seiner Gründung im Jahr 1973 die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Lindau und
die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren an. Getragen wird die Region somit von 97
Gebietskörperschaften, die Verbandsmitglieder sind.

Der Regionalplan gilt als mittel- und langfristiges Entwicklungskonzept für die Region Allgäu.
Er stellt zugleich den Rahmen für die gemeindliche Bauleitplanung dar.

Die Ziele (Z) des Regionalplans sind von allen öffentlichen Stellen und von Personen des Privatrechts
in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (§ 4 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG))
bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu
beachten. Sie begründen für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden eine Anpassungspflicht
(§ 1 Abs. 4 BauGB) und eröffnen je nach Konkretisierungsgrad den eigenen Planungen
Spielräume zur Ausfüllung und Verfeinerung.

Die Grundsätze (G) sind von öffentlichen Stellen und den in § 4 Abs. 3 ROG genannten Personen
des Privatrechts bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung
oder bei Ermessensausübung nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen;
sowohl Ziele (Z) als auch Grundsätze (G) haben demnach normativen Charakter.

Die Darstellungen in den Karten sind nicht parzellen- sondern gebietsscharf.
Der Regionalplan soll den Entscheidungsspielraum des Bürgers und der privaten Planungsträger
erhalten und erweitern, ihre Entscheidungen aber nicht ersetzen. Er stellt somit einen
räumlichen Rahmen für die Orientierung der privaten Planungsträger dar.

Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Aufgaben zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze
des Regionalplans bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln.

Kempten (Allgäu), Juli 2006

Toni Vogler

Verbandsvorsitzender

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