|
zu 1 |
Siedlungsstruktur |
|
zu 1.1
 |
In der Region sind aufgrund der natürlichen Voraussetzungen (Topographie) und der Art der Landbewirtschaftung unterschiedliche Siedlungsstrukturen entstanden, die heute noch das charakteristische Siedlungsbild der Teilräume der Region prägen.
Von der künftigen Siedlungsentwicklung wird erwartet, dass sie zur Erhaltung des Lebensraumes der einheimischen Bevölkerung beiträgt und dem Erholungscharakter der Landschaft Rechnung trägt. Dies gilt vor allem in den Bereichen, in denen die Landschaft zu einem bedeutenden Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung geworden ist.
Im Rahmen einer allen Teilen der Bevölkerung Rechnung tragenden Siedlungsentwicklung gewinnt behinderten- und altengerechtes Wohnen an Bedeutung. |
|
zu 1.2 |
Als Maßstab für die Siedlungstätigkeit der Gemeinden ist vor allem die organische Entwicklung anzusehen. Deren Umfang bemisst sich nach Lage, Größe, Struktur und Ausstattung der jeweiligen Gemeinde. Im Wohnsiedlungsbereich umfasst die organische Entwicklung neben dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auch den einer angemessenen Zuwanderung, z.B. von Personen, die am Ort oder einer Nachbargemeinde einen Arbeitsplatz haben. Nicht in den Rahmen einer organischen Entwicklung fällt eine von außen herangetragene übermäßige Zuwanderung.
Für den gewerblichen Bereich gilt, dass neben der Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Betriebe Flächen für die Neuansiedlung von Betrieben, die der Grundversorgung oder der Strukturverbesserung dienen, bereit gestellt werden.
Eine über die organische Entwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit kommt in der Regel für zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in Betracht. |
|
zu 1.3 |
Dem typischen Orts- und Landschaftsbild kommt insbesondere in den Tourismusgebieten im Süden und Westen der Region große Bedeutung zu, denn dieses trägt zur Attraktivität des Gebietes bei. Da ebene Flächen vor allem hier relativ selten sind, mussten für die Siedlungsentwicklung schon immer auch Hangbereiche herangezogen werden. Der Freihaltung besonders exponierter Lagen wie Kuppen und Oberhangteile von Höhenrücken von einer unorganischen Ausweitung von Siedlungsgebieten kommt in der Abwägung der verschiedenen Belange in der Regel besondere Bedeutung zu.
Den Gemeinden obliegt es, in ihrer Siedlungspolitik sparsam mit dem unvermehrbaren Grund und Boden umzugehen. Flächensparende Bauweisen und Innenentwicklung vor Außenentwicklung sind dabei wichtige Gesichtspunkte. Die Umnutzung von innerörtlichen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, Gebäuden und von Gewerbe- und Bahnbrachen, usw., kann zu einer Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen.
Wegen der nachteiligen Auswirkungen von Versiegelung auf die Funktion des Bodens im Naturhaushalt sowie auf den Wasserhaushalt kommt der Erhaltung von Freiflächen besondere Bedeutung zu.
Eine Zersiedelung, die insbesondere durch Streubebauung verursacht wird, schränkt vor allem die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Freiräume ein und führt in der Regel zu erhöhten Erschließungskosten. Durch die Anbindung neuer Baugebiete an geeignete bestehende Siedlungseinheiten kann einer Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt werden. |
|
|
|
zu 1.4 |
Für gewerbliche Bauflächen größeren Umfangs kommen in der Regel nur die zentralen Orte in Betracht. Vor allem in den Kernräumen des Tourismus sind gewerbliche Bauflächen größeren Umfangs strengen Beurteilungskriterien hinsichtlich ihrer Einbindung in die Landschaft und der zu erwartenden Emissionen unterworfen.
Die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete kann zur Verringerung des Flächenverbrauchs beitragen. Des Weiteren kann sich dadurch eine Einsparung bei den Erschließungs- und Infrastrukturkosten ergeben. |
|
zu 1.5 |
Insbesondere in den höherstufigen zentralen Orten hat die Siedlungsentwicklung zu einer vergleichsweise dichten und großflächigen Bebauung geführt, wodurch die Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich zurückgedrängt wurden.
Die meist kleinflächigen Parkanlagen, Spielplätze, zentrumsnahen Kleingartenanlagen sowie Grünzüge, die sich von Stadträndern bis in die Ortszentren hinein ziehen - beispielsweise das Flussufergrün an Iller und Wertach - gilt es daher bevorzugt zu erhalten. Die Erhaltung bzw. Ausweitung noch vorhandener innerörtlicher Grünzonen trägt zur Bewahrung der Wohn- und Umweltqualität der Städte bei. Auch in größeren Tourismus- und Kurorten dient die Durchgrünung der Orte zur Hebung der Wohn- und Kurortqualität. |
|
zu 1.6 |
Ebenfalls als Folge der starken Bautätigkeit in der Vergangenheit sind vor allem im Bereich zentraler Orte Freiräume stark reduziert bzw. zwischen benachbarten Siedlungseinheiten (bzw. Ortsteilen) zum Teil weitgehend verloren gegangen. Ein weiteres Zusammenwachsen der Baugebiete und die Ausbildung von geschlossenen Siedlungsbändern würde eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Umwelt hervorrufen. Durch Ausweisung der noch verbliebenen Freiräume als Trenngrünflächen mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung oder als großflächige Grünzonen kann diesem Prozess entgegengewirkt werden.
Die Trenngrünflächen sind als zeichnerisch erläuternde Darstellung verbaler Ziele in der Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplanes ist, wiedergegeben. |
|
zu 1.7 |
In Anbetracht der weitgehend landwirtschaftlich geprägten Siedlungsstruktur abseits der Städte und Kurorte kommt in der Region Maßnahmen der Dorferneuerung besondere Bedeutung zu. Sie können zum Einen dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft innerhalb der Ortschaften den heutigen Bedürfnissen anzupassen, zum Anderen die Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft für die dörflichen Strukturen abzumildern. Dabei bedarf es insbesondere in den Tourismusgebieten der Region der Berücksichtigung der speziellen Anforderungen dieses Wirtschaftszweiges. Bei der Dorferneuerung geht es neben der Beseitigung funktionaler Mängel besonders auch darum, die typischen Ortsbilder zu erhalten, um die charakteristische Siedlungsstruktur dieses ländlichen Raumes nicht zu zerstören.
Auch im Bereich von Städten besteht vielfach ein Bedarf an städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der innerstädtischen Handelsfunktion sowie Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in den Zentren und Verbesserung des Wohnwesens und Wohnumfelds. |
|
zu 2 |
Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze |
|
zu 2.1 |
Bei der Errichtung von Freizeitwohngelegenheiten ohne Anbindung an die vorhandene Bebauung besteht die Gefahr einer Zersiedelung der Landschaft, welche die Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigen würde. Außerdem erfordern solche Freizeitwohngelegenheiten einen bedeutend höheren Erschließungsaufwand. Schließlich wird auch die geforderte funktionale Integration der Freizeitwohngelegenheiten in die vorhandene Siedlungsstruktur erschwert, wenn diese isoliert von bestehenden Siedlungsbereichen errichtet würden. |
|
zu 2.2 |
Die Errichtung von touristisch genutzten Freizeitwohngelegenheiten (Wohngelegenheiten, die überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis für Zwecke der Erholung zur Verfügung stehen) und von Campingplätzen mit einem überwiegenden Anteil an touristisch zu nutzenden Standplätzen kann zu einer Weiterentwicklung des Tourismus beitragen, wenn dieser bereits in Ansatzpunkten vorhanden ist.
Da touristisch genutzte Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an touristisch zu nutzenden Stellplätzen die Beherbergungskapazität eines Tourismusortes in der Regel beträchtlich erweitern, empfiehlt sich ihre Errichtung nur in Gebieten, die nicht den Siedlungsdruck und die starke Belastung von Natur- und Landschaft wie die Kernräume des Tourismus aufweisen. |
|
zu 2.3 |
Die Errichtung eigengenutzter Freizeitwohngelegenheiten (Zweitwohnungen) trägt zur Verknappung der Baugrundstücke bei und beeinträchtigt deshalb die Siedlungstätigkeit der einheimischen Bevölkerung. Das Ausweichen in kleinere Orte und Weiler hat eine zunehmende Zersiedelung der Landschaft zur Folge. Diesem Prozess kann im Wesentlichen nur durch die Vermeidung der Errichtung weiterer eigengenutzter Freizeitwohngelegenheiten in der gesamten Region entgegengewirkt werden. |