Die bestehenden Schulstandorte haben sich bewährt. Zur Sicherung der flächendeckenden schulischen Versorgung im ländlichen Raum ist die Erhaltung bestehender Schulen notwendig. Dies gilt vor allem für die Grund- und Teilhauptschulen, da insbesondere den noch sehr jungen Grund- und Teilhauptschülern weite Schulwege nicht zumutbar sind.
Die Berufsschule Ostallgäu, Zweigstelle Füssen, ist von besonderer Bedeutung für den Südosten der Region.
Die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bietet sich in größeren Städten und Gemeinden an und kann zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit beitragen. Wünschenswert wären Angebote zur Mittags- und Nachmittagsbetreuung an Schulen.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Jugendsozialarbeit an den Schulen ist erstrebenswert. Viele Probleme können mit Hilfe dieser Angebote hoffentlich vermieden oder gelöst werden.
Die Landwirtschafts- und Alpwirtschaftsschule Immenstadt ist vor allem auch im Hinblick auf den Cluster Ernährungswirtschaft für die Region von Bedeutung. Dies gilt auch für die Allgäuer Alpwirtschafts-Akademie, die allerdings keine Schule im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterichtswesen ist.
Die Verwaltungsgemeinschaft Buchloe mit ca. 18500 Einwohnern und einer aufgrund der günstigen Verkehrslage überdurchschnittlichen hohen Bevölkerungsentwicklung ist im gymnasialen Bereich unterversorgt - es stehen bisher vor allem die Gymnasien in Türkheim, Mindelheim und Kaufbeuren zur Verfügung. Die Entfernung zu diesen Gymnasialstandorten ruft insbesondere Probleme bei der Schülerbeförderung hervor. Als mögliches Mittelzentrum stellt Buchloe mit der bereits vorhandenen Schulstruktur einen optimalen Standort dar, um die gesamte Verwaltungsgemeinschaft in Zukunft auch im gymnasialen Bereich zu versorgen. Außerdem könnte Buchloe durch die Errichtung eines Gymnasiums eine weitere mittelzentrale Funktion wahrnehmen, was der Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum zugute käme und damit den wertgleichen Lebensbedingungen Rechnung trüge. Allerdings ist noch nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Gymnasiums vorliegen.