Begründung
zu TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE

zu III Sozialwesen, Kultur, Erholung und Sport

zu 2 Gesundheitswesen

zu 2.1
 

Das Zweckverbandskrankenhaus Kempten-Oberallgäu sowie das Krankenhaus des Zweckverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu sind im Krankenhausplan der dritten Versorgungsstufe zugeordnet. Der Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Grundversorgung dienen die Krankenhäuser der ersten und zweiten Versorgungsstufe. Bei einem Teil dieser Krankenhäuser sind Verbesserungs- oder Ausbaumaßnahmen erforderlich, um deren Versorgungsfunktionen zu sichern.

Der Bedarf insbesondere an teilstationären und anderen Pflegeeinrichtungen nimmt aufgrund der Veränderung der demografischen Entwicklung zu. Daher ist eine bedarfsorientierte Versorgung mit Einrichtungen dieser Art notwendig.

 

zu 2.2 

Die sowohl flächendeckende als auch wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Allgemeinärzte ist die erste Stufe in unserem System der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge - dies gilt auch für dünn besiedelte Räume und bei negativer Bevölkerungsentwicklung.

Insbesondere im Hinblick auf den zunehmenden Teil der älteren Bevölkerung dürfte die Nachfrage nach ambulanter und häuslicher Pflege steigen. Es wäre wünschenswert, dieser Nachfrage in allen Teilen der Region Rechnung tragen zu können, insbesondere weil die Versorgung der alten bzw. kranken Menschen durch die Familie vielfach nicht mehr gewährleistet ist.

Die - ehrenamtliche - Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch Familie, Verwandte und Nachbarn ist von herausragendem Wert. Wohnen so lange es geht in den eigenen vier Wänden ist der vorrangige Wunsch älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

zu 2.3

Die sozialpsychiatrischen Dienste, die die Versorgung der chronisch psychisch Kranken intensivieren sollen, sind notwendiger Teil einer umfassenden ambulanten Versorgung.

Das Versorgungsnetz der Region mit sozialpsychiatrischen Diensten besteht aus dem Sozialpsychiatrischem Zentrum in Kempten (Allgäu), mit Außenstellen in Lindau (Bodensee) und Sonthofen sowie aus den Augsburger Außenstellen in Füssen und Kaufbeuren.

zu 2.4

Die möglichst frühzeitige Beratung, Behandlung und Betreuung von Suchtgefährdeten und Suchtkranken ist von zunehmender Bedeutung. Die Einrichtung von psychosozialen Suchtberatungsstellen in den Mittelzentren wäre soweit als möglich als Ergänzung zu den bestehenden Häusern in Kempten (Allgäu), Kaufbeuren und Lindau (Bodensee) erstrebenswert.

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