Begründung
zu TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
zu II Wirtschaft

zu 2 Sektorale Wirtschaftsstruktur

zu 2.4 Landwirtschaft

zu 2.4.1
 

Die Landwirtschaft stellt in der Region nach wie vor einen wichtigen Wirtschaftsbereich dar, dessen Gesamtleistung weit über den unmittelbar messbaren Beitrag zur Wertschöpfung der Region hinausgeht. Die Landwirtschaft stellt nicht nur in ihrem eigenen Bereich Arbeitsplätze zur Verfügung, sie sichert auch eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen in den ihr vor- und nachgelagerten Betrieben in Handel, Handwerk und Industrie.

Grundlage der Landwirtschaft in der Region bildet der bäuerliche Familienbetrieb in seinen Formen von Voll-, Zu- und Nebenerwerb.

Mit der Produktion von hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln sowie der Besiedlung des ländlichen Raumes kommt der bäuerlich strukturierten Landwirtschaft große Bedeutung zu. Durch die Bewirtschaftung von etwa 50 % der Gesamtfläche der Region (ohne Wald) bzw. mehr als 170 000 ha trägt sie wesentlich zur Erhaltung der typischen Allgäuer Kulturlandschaft bei.

zu 2.4.2

Insbesondere in den Bereichen des Bodenseebeckens, der Lech-Wertach-Ebene, des Riß-Aitrach-Beckens, der Iller-Lech-Schotterplatten sowie im nördlichen Teil der Iller-Lech-Vorberge bestehen gute Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion, die hier vorwiegend durch Haupterwerbslandwirte betrieben wird.

In den Hanglagen des Alpenvorlandes sowie verstärkt im Alpengebiet (Vorderer und Hinterer Bregenzer Wald, Allgäuer Hochalpen, Oberstdorfer Becken, Vilser- und Ammergebirge) hat die Landwirtschaft mit naturbedingten Nachteilen zu kämpfen. Dazu kommt eine im Verhältnis zum Flachland relativ ungünstige Betriebsgrößenstruktur. Die Pflege der Kulturlandschaft und damit die Erhaltung ihres hohen Erholungswertes ist eine wichtige Aufgabe der Bauern in diesen Gebieten. Die Einstellung der Landbewirtschaftung hätte in vielen Bereichen ungünstige Auswirkungen auf Siedlungsstruktur, Landschaftsbild, Naturhaushalt oder Artenschutz. Streuwiesen, Hutungen oder Buckelwiesen würden häufig nicht mehr gemäht und könnten dadurch ihren Charakter verlieren. Insbesondere würde die Nichtbewirtschaftung von steilen Hangflächen Erosionen und die Gefahr von Muren und Lawinen fördern.

Als Ergänzung des landwirtschaftlichen Einkommens kommt aber auch der Bereitstellung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung sowie einer verstärkten Beteiligung der Landwirte an den Erträgen des Tourismus - sei es durch Teilhabe an Einrichtungen des Freizeit- und Erholungswesens oder durch Gästebeherbergung - besondere Bedeutung zu.

Die Erhaltung der ebenen, maschinell bearbeitbaren Nutzflächen in den Tallagen insbesondere des Alpengebietes stellt die Grundlage für eine funktionsfähige Berglandwirtschaft dar, da Alp- und Talbetrieb eine Bewirtschaftungseinheit bilden.

Attraktive Zuerwerbsmöglichkeiten (Hofläden usw.) können dazu beitragen, die Landwirtschaft zu erhalten. Auch die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Sicherung der Markenbezeichnungen für regionale Spezialitäten wie z.B. "Allgäuer Emmentaler" könnten die Wirtschaftlichkeit der eigentlichen landwirtschaftlichen Produktion wieder erhöhen.

Der Obst- und Weinanbau am Bodensee sowie der Streuobstanbau im Westallgäu nutzen die besonderen klimatischen Gegebenheiten in diesem Raum. Die Obstanlagen und Weinberge sind auch für den Erhalt des dortigen typischen Landschaftsbildes wertvoll.

Die Sonderform der ökologischen Landbewirtschaftung trägt in besonderem Maße dauerhaft zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen bei und nutzt Marktnischen, die auch kleineren Betrieben noch eine Existenz ermöglichen.

 

 

 

 

 

zu 2.4.3

Die Bewirtschaftung der im südlichen Teil der Region vorhandenen Alpflächen dient zum Einen der Erweiterung der Futtergrundlage (Weidefläche sowie Herstellung von Winterfutter), zum Anderen erbringen die Bergbauern dadurch zentrale Leistungen für die Allgemeinheit:

Schaffung und Erhaltung der einzigartigen Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bedeutung (die Alpweiden mit dem grasenden Vieh sind dabei ein bestimmendes Element der alpinen Landschaft).

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Erhalt der ökologischen Vielfalt (die Bewirtschaftung der Alpen hat im Biotopschutz eine nicht übertragbare Aufgabe).

Einer bedarfsgerechten Erschließung der anerkannten Alpen unter besondere Würdigung empfindlicher Teilgebiete kommt dabei Bedeutung zu.

zu 2.4.4

Ein ausreichendes Straßen- und Wegenetz ist die Voraussetzung für eine leistungsfähige Land- und Alpwirtschaft. Darüber hinaus stellt das Straßen- und Wegenetz einen wesentlichen Teil der Infrastruktur im ländlichen Raum dar.

Zum vorherigen Punkt/ Zum nächsten Punkt