Begründung
zu TEIL B FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE
zu 2 Sektorale Wirtschaftsstruktur
zu 2.3 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
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zu 2.3.1 |
Die nutzbaren mineralischen Bodenschätze der Region gehören überwiegend zur Gruppe der Steine und Erden. Von größerer Bedeutung sind dabei insbesondere Kies, Sand, Mergel, Lehm, Hartgestein sowie vereinzelt Ton. Der größte Anteil an diesen Rohstoffen entfällt mit ca. 3,6 Mio Tonnen jährlich auf die Massenrohstoffe Kies und Sand, die etwa zu einem Drittel im Tiefbau und zu zwei Drittel im Hochbau Verwendung finden. Hierfür wurden in der Vergangenheit etwa 14 ha Fläche pro Jahr benötigt. Aufgrund der Begrenztheit der Vorräte, der Standortgebundenheit der Lagerstätten, der Transportkostenempfindlichkeit der Massenrohstoffe sowie der insgesamt hohen wirtschaftlichen Bedeutung der mineralischen Rohstoffe ergibt sich die Notwendigkeit, die für einen Abbau geeigneten Lagerstätten zu sichern und entsprechend dem Bedarf zu erschließen. Hierdurch wird zweifellos einem öffentlichen Interesse Rechnung getragen. Daneben ist auch die Bedeutung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Vermögenswerten nicht zu vernachlässigen. Die nutzbaren Bodenschätze der Region werden aus oberflächennahen Lagerstätten im Tagebau gewonnen, wobei meist größere Landflächen beansprucht werden. Dies führt in der Regel zu Konflikten mit konkurrierenden Belangen - z.B. der Ökologie, der Erholung, der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft oder des Immissionsschutzes - und deshalb zur Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen. Vorkommen an den Ziegeleirohstoffen Mergel, Ton und Lehm sind in der Region ausgesprochen selten in den erforderlichen Qualitäten. Daher bedürfen die wenigen guten Vorkommen in besonderem Maße der Sicherung. Nutzbare Hartgesteine kommen im gesamten Alpenraum vor, eine wirtschaftliche Nutzung findet in der Region jedoch lediglich innerhalb eines Streifens am Alpennordrand an wenigen Stellen (z.B. Kranzegg, Wertach) statt. Nach den Zielsetzungen des LEP obliegt es den Regionen, für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen im Regionalplan Flächen zur Deckung des derzeitigen und künftigen Bedarfs vorzusehen. Ziel einer solchen Ausweisung ist es,
Zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen mit überörtlicher Bedeutung werden daher Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Als Vorranggebiete werden diejenigen Rohstoffflächen ausgewiesen, bei denen der Gewinnung des Bodenschatzes gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen Priorität zukommt. Hierfür kommen sowohl Flächen in Frage, auf denen Bodenschätze zur Deckung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs bereits abgebaut werden, als auch Flächen, auf denen die spätere Gewinnungsmöglichkeit heute bereits gesichert werden muss. Als Vorbehaltsgebiete werden größere zusammenhängende Rohstoffflächen ausgewiesen, bei denen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Gewinnung von Bodenschätzen besonderes Gewicht zukommt. Einem möglichst schonenden Landverbrauch dient eine Ausbeutung bis zur größtmöglichen Abbautiefe, auch bei Nassabbau soweit nicht andere fachliche Belange entgegenstehen. |
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zu 2.3.2 |
Zur Streckung der Vorräte und nachhaltigen Sicherung von hochwertigen Schotterablagerungen bedarf es einer sparsamen Verwendung dieses Rohstoffes. Des Weiteren kann zu einem schonenden Landverbrauch eine möglichst weitgehende Ausbeutung bis zur größtmöglichen Abbautiefe, insbesondere bei Nassabbauvorhaben, beitragen, soweit nicht andere fachliche Belange entgegenstehen. |
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zu 2.3.3 |
Der Abbau von Bodenschätzen, insbesondere von Kies und Sand, hat in der Vergangenheit mangels eines übergeordneten Konzepts vielfach zu einer unerwünschten Streuung von Abbaustätten mit teilweise erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Siedlungswesen geführt. Eine Konzentration künftiger größerer Abbauvorhaben, u.U. durch Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, auf geeignete Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, könnte zu einer Verminderung der Belastungen in empfindlichen Bereichen beitragen. Allerdings eignen sich nicht alle Teilräume der Region für einen derartigen konzentrierten Abbau. Während im nördlichen Teil der Region mit den ausgedehnten Schotterablagerungen guter Qualität und hoher Mächtigkeit durchaus geeignete Abbauschwerpunkte möglich sind, trifft dies für den südlichen und westlichen Teil mit nur sporadisch auftretenden kleineren Lagerstätten aufgrund der stark wechselnden geologischen Verhältnisse nicht zu. Zusätzliche Beschränkungen ergeben sich wegen der hier besonders empfindlichen landschaftlichen Struktur und der Bedeutung einer unversehrten Landschaft für den Tourismus. Im Interesse einer ausreichenden und kostengünstigen Versorgung der örtlichen Bauwirtschaft vor allem mit den Baurohstoffen Sand und Kies kommt daher insbesondere im südlichen und westlichen Teil der Region der begrenzte Abbau kleinerer Lagerstätten bzw. die vorsichtige Erweiterung vorhandener Abbauflächen unter besonderer Beachtung sonstiger fachlicher Belange und einer landesplanerischen Überprüfung im Einzelfall in Frage. Die Errichtung und der Betrieb kleinerer Kiesgruben (unter 10 ha) zur im wesentlichen örtlichen Versorgung bleibt von der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Regionalplan unberührt. Die im folgenden ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand umfassen insgesamt (ohne die im Forggensee gelegenen Gebiete) eine Fläche von ca. 1000 ha. Auch wenn derzeit nur ein begrenzter Teil dieser Flächen tatsächlich für den Abbau zur Verfügung steht, kann die Versorgung mit Kies und Sand bei einem durchschnittlichen Jahresbedarf von ca. 14 ha für den Planungszeitraum des Regionalplans als gesichert gelten. Hinzu kommen die Flächen, die durch größere Bebauungspläne gesichert sind und im RP nicht mehr als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete erscheinen (ca. 154 ha v.a. in Dietmannsried, Westendorf, Seeg und Marktoberdorf). Bei der Darstellung dieser "fachrechtlich hinreichend gesicherten" Flächen in Karte 2 "Siedlung und Versorgung" (die gemäß BayLplG im RP nicht mehr als VR oder VB ausgewiesen werden) handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme des Gesamtumgriffs des Bebauungsplanes, innerhalb dessen die Gemeinde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens regelt, welche Teilflächen einem Abbau zugeführt werden können, d.h., dass hier auch Flächen enthalten sind, die nicht für einen Abbau sondern z.B. für einen Ausgleich vorgesehen sind. Die innerregionale Verteilung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete weist jedoch starke Ungleichgewichte auf: der weitaus größte Teil der ausgewiesenen Flächen liegt im Landkreis Ostallgäu, ein sehr kleiner nur im Landkreis Lindau (Bodensee). Dieser westliche Teil der Region kann zumindest teilweise auch aus größeren Abbaugebieten außerhalb der Region versorgt werden. Bei einem Teil der ausgewiesenen Flächen ist die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz derzeit nicht optimal. Generell bedarf es im Genehmigungsverfahren des jeweiligen Abbauvorhabens entsprechender Auflagen hinsichtlich des geeigneten Abfuhrweges, aber auch bezüglich des Schutzes der angrenzenden landwirtschaftlichen Kulturen. Zur Sicherung etwaiger Funde bedarf es des Beachtens der einschlägigen Bestimmungen, insbesondere des Denkmalschutzgesetzes.
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zu 2.3.3.1 |
Nr. 1 KS: Dieses Vorranggebiet, das zum sog. "Neugablonzer Schotterfeld" zählt stellt die restlichen noch abbaubaren Flächen im Anschluss an ein bereits weitgehend abgebautes Gebiet im Westen der Stadt Buchloe, für das ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, dar. Hier bietet sich an, in einem Gesamtkonzept unter Einschluss der bereits abgebauten Gebiete die Rekultivierung als Seenlandschaft zu regeln. Nr. 2 KS: Diese am Südrand des "Neugablonzer Schotterfeldes" gelegene Fläche weist eine größere Mächtigkeit auf, ohne dass dabei Grundwasser freigelegt wird (über 15 m). Nr. 3 KS: Diese Fläche liegt ebenfalls am Südrand des "Neugablonzer Schotterfeldes" und dient der Erweiterung eines vorhandenen Abbaugebietes. Bei großer Mächtigkeit kann Trockenabbau betrieben werden. Nr. 4 KS: Die Ausweisung dieses Vorranggebietes dient der Erweiterung eines vorhandenen Abbaugebietes südlich der Kreisstraße OAL 6. Bei großer Mächtigkeit kann trocken abgebaut werden. Nr. 5 KS.: Dieses Vorranggebiet liegt auf einem regional sehr bedeutenden Kiesvorkommen, dem sog. "Kaufbeurer Vorstoßschotter". Kies steht hier in einer besonders hohen Mächtigkeit (ca. 25 m) sowie guter Qualität an. Er wird im Trockenverfahren abgebaut und verarbeitet. Nr. 6 KS: Dieses Vorkommen zählt ebenfalls zu den Vorstoßschottern. Wenn dieser entlang der Kreisstraße OAL 7 Kaufbeuren - Ruderatshofen in beachtlicher Tiefe sich hinziehende Abbau unter landschaftlichen Gesichtspunkten auch nicht unproblematisch ist, so erschließt er doch eine bedeutsame Kieslagerstätte. Durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen und zügige Rekultivierung kann die Landschaftsbeeinträchtigung reduziert werden. Ein Überspringen des Kiesabbaues über die Kreisstraße nach Osten würde als nicht unproblematisch anzusehen sein. Nr. 7 KS: Innerhalb dieses Vorranggebietes wird bereits seit langem in großem Umfang Kies abgebaut. Aufgrund des geologisch günstigen Standortes (Mächtigkeit 12 bis 15 m über Grundwasser) hat die Stadt Marktoberdorf zur Ordnung des Kiesabbaues bereits 1972 einen eigenen Bebauungsplan (Nr. 16) aufgestellt, der durch dieses Vorranggebiet ergänzt wird. Das Grundwasser wird hier freigelegt. Nr. 9 KS: Dieses Vorranggebiet sichert die Erweiterung einer für diesen Raum bedeutsamen Gewinnungsstelle im Bereich risseiszeitlicher Schotter. Dieses Gebiet ist als gemeinsame Kiesabbaukonzentrationszone des Marktes Obergünzburg und der Gemeinde Günzach in den jeweiligen Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Für einen kleineren Teilbereich besteht auch ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Nr. 102 KS: Dieses Vorranggebiet sichert die Erweiterung eines vorhandenen Abbaugebietes mit bis zu 25 m Mächtigkeit in einem Bereich, in dem Gefährdungen des Grundwassers nicht zu befürchten sind. Nr. 109 KS: Dieses Vorranggebiet sichert ein Kiesvorkommen im südlichen Teil des Forggensees, wo erhebliche Mengen an Kies lagern, die vom Lech angeschwemmt wurden. Der konzentrierte Abbau durch eine Unternehmer-Arbeitsgemeinschaft wurde bereits in einem Raumordnungsverfahren mit positivem Ergebnis geprüft. Der Abbau dieser Kiesvorräte unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Tourismus und der Erholung, aber auch des Problems der Erhaltung eines Mindestgeschiebes im weiteren Flusslauf, könnte dazu beitragen, den Kiesbedarf im südlichen Landkreis Ostallgäu zu decken und damit andere empfindliche Landschaftsteile von einer Kiesausbeute frei zu halten. Die Lage in einem festgesetzten LSG erfordert die besondere Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Abbau erfolgt ausschließlich im Winterhalbjahr, wenn der Forggensee abgelassen ist. Durch die Tieferlegung des Seegrundes entsteht in diesem Bereich auch eine Vergrößerung des Speichervolumens und die Erhaltung einer ganzjährigen Wasserfläche. Am westlichen Rand bedarf die Trasse der ehemaligen via claudia der Berücksichtigung. Nr. 10 a und b KS: Dieses Kiesvorkommen zählt zwar zu den eher flachgründigen (3 bis 6 m mächtigen) holozänen Talschottern, dessen Abbau zu relativ großem Flächenverbrauch führt. Wegen des bereits vorhandenen großflächigen Ansatzes wird zur Abrundung dieses Vorranggebiet in zwei Teilflächen als Nassabbau ausgewiesen. Zur Erhaltung bzw. Erweiterung des Auwaldgürtels bedarf es eines ausreichenden Abstandes der Abbauflächen von der Iller. Nach erfolgtem Abbau kann die entstandene Wasserfläche zur Bereicherung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes unter der Voraussetzung optimaler Gestaltung auf der Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans beitragen. Wegen der Lage im Vorranggebiet für Hochwasserrückhaltung H 6 sind die Belange des Hochwasserabflusses zu berücksichtigen, der Wasserablauf darf nicht behindert werden. Bei entsprechender Detailplanung können sich auch positive Aspekte für den Hochwasserschutz ergeben. Nr. 12 KS: Dieses Vorranggebiet sichert die Erweiterungsmöglichkeit eines bereits bestehenden Abbaugebietes. Das hier erschlossene Kiesvorkommen zeichnet sich durch besondere Mächtigkeit und Qualität aus. Nr. 27 a und b KS: Diese Kieslagerstätte auf dem Waltenhofen-Martinszeller Höhenrücken gehört zu den ergiebigsten im südlichen Teil der Region. In Trockenabbau können hier bis zu 20 m mächtige Kiesschichten abgebaut werden. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der bestehenden Grube und der Deponie des Landkreises Oberallgäu kann zur Sanierung der vorhandenen, nicht zu übersehenden Landschaftsschäden beitragen. Aus Gründen der Landschaftspflege bedarf es eines ausreichenden Abstandes zur Illerleite. Nr. 113 KS: Dieses Vorranggebiet dient der Erweiterung eines ehemaligen und bereits rekultivierten Abbaugebietes. Nr. 120 KS: Dieses kleinere Vorranggebiet sichert die Erweiterungsmöglichkeit für eine bestehende Kiesgrube. Die Lagerstätte kann trocken abgebaut werden. Vom Tal-grund her kann sie nicht eingesehen werden. Nr. 13 KS: Dieses Vorranggebiet verbindet zwei vorhandene Abbaugebiete und sichert eine der wenigen abbaubaren Kieslagerstätten im östlichen Landkreis Lindau (Bodensee). Nr. 114 KS: Dieses Vorranggebiet sichert ein zum Teil bereits in Abbau befindliches Kiesvorkommen. Besonderer Berücksichtigung bedürfen hier die Erhaltung der landschaftsprägenden Allee und der Hangwälder im Westen. |
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zu 2.3.3.2 |
Nr. 15 TO: Dieses Vorranggebiet sichert ein seltenes Vorkommen tertiärer Tone und Mergel. Eine Erweiterung nach Westen bietet sich an. Teilweise schützenswerte Flora- und Faunabestände (FFH) sind durch den früheren Abbau entstanden und bedürfen der Berücksichtigung beim weiteren Tonabbau. Dieser Erdaufschluss weist als geologische Besonderheit ein Vorkommen von Tertiärkohle auf. Nr. 150 CA: In diesem Bereich bestehen bereits zwei Steinbrüche, in denen u. a. die gesuchten Wasserbausteine gebrochen werden, die bei Wasserbaumaßnahmen Verwendung finden. Auf Grund des hohen Gewichtes ist es das Bestreben, für diese Baumaßnahmen insbesondere in der Region ortsnah und verkehrsgünstig die erforderlichen Rohstoffe zu gewinnen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Beeinträchtigung des Marktes Wertach durch den Schwerverkehr mit Hilfe des Ausbaues geeigneter Umfahrungen zu reduzieren. |
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zu 2.3.3.3 |
Nr. 20 KS: In diesem Vorbehaltsgebiet südwestlich Buchloe-Lindenberg wird bereits in großen Teilen Kies im Nassabbau gewonnen. Wegen des westlich gelegenen ausgedehnten Wasserschutzgebietes der Stadt Buchloe bedarf es vor weiteren wasserrechtlichen Genehmigungen der fachlichen Beurteilung und Berücksichtigung der möglichen hydrologischen Auswirkungen auf das Trinkwasservorkommen. Dabei kann es auch erforderlich werden, einzelne Pufferzonen von einem Abbau auszunehmen. Nr. 21 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet stellt ein ergiebiges Rohstoffvorkommen im Bereich der Niederterrasse und potentielle Erweiterungen für die Vorranggebiete 2 und 3 dar. In großen Teilen wird dieses Vorbehaltsgebiet jedoch von einem Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung (WVB 94, RP 16 B I 3.2.5 i.V.m. Karte 2 "Siedlung und Versorgung") überlagert, sodass bei konkreten Abbaumaßnahmen die Belange der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen sind. Dies betrifft insbesondere die Auflagen für die spätere Nutzung. Eine Verfüllung richtet sich nach den strengen Vorgaben des sog. Eckpunktepapiers. Die erforderlichen Abwägungen werden von den Gemeinden in Verbindung mit den Genehmigungsbehörden durchgeführt. Nr. 22 KS: In dieser Fläche bestehen bereits mehrere kleine, gut einsehbare Gruben. Der anstehende Ost-West-Hang könnte gezielt zurückversetzt werden und die abgebaute Fläche sofort der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zugeführt werden. Trockenabbau ist bis zu 19 m möglich. Im Osten bedarf es eines ausreichenden Abstandes vom Einzugsgebiet der Wasserversorgung der Stadt Kaufbeuren. Nr. 23 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet bei Engratsried zeigt Erweiterungsmöglichkeiten für das Vorranggebiet Nr. 7 auf. Nr. 103 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet liegt im Bereich von spät- bis postglazialen Terrassen mit bereits vorhandenen Abbaustellen. Aufgrund der gegebenen Mächtigkeit ist Trockenabbau möglich. Von einem südlich gelegenen WSG zum Schutz eines bedeutenden Grundwasservorkommens bedarf es eines ausreichenden Abstandes. Der Bereich hat teilweise Bedeutung für Naherholung und Vogelschutz. Nr. 202 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet sichert eine Lagerstätte, die als Ergänzung zum Vorranggebiet Nr. 4 KS angesehen werden kann. Nr. 203 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet schließt an ein durch Bebauungsplan festgesetztes Kiesabbaugebiet an und sichert vorsorglich ein wertvolles Rohstoffvorkommen. Nr. 208 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet dient langfristig der vorsorglichen Sicherung eines Kiesvorkommens, das im Trockenabbau genutzt werden kann. Nr. 213 KS: Dieses Vorbehaltsgebiet kann nach Erschöpfung des nördlich gelegenen Vorranggebietes der Nutzung angeschwemmter Kieslager auf dem Grund des Forggensees dienen. Bei einem Abbau bedarf die Trasse der ehemaligen via claudia der Berücksichtigung. Nr. 26 KS: Nördlich Leubas befinden sich bereits große Kiesgruben als Hanganschnitt mit hohen Steilwänden. Dieses ausgewiesene Vorbehaltsgebiet sichert eine Kieslagerstätte von hoher Mächtigkeit und guter Qualität und stellt ein potentielles Erweiterungsgebiet dieser Gruben unter gleichzeitiger Zurückversetzung der Hangkante in nördlicher Richtung dar. Aus landschaftlichen Gründen bedarf der südlich vorgelagerte Bergrücken der Erhaltung als Sichtschutz und als wertvolle Landschaftsstruktur. Dieses Vorbehaltsgebiet wird jedoch teils durch ein festgesetztes Wasserschutzgebiet für die Wasserversorgung Lauben, teils durch ein als Ergänzung hierzu im Regionalplan ausgewiesenes Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung (WVB 32) überlagert. Ein Abbau wird im konkreten Fall zwischen Gemeinde und Antragsteller geregelt. Im WSG ist gemäß Verordnung ein Trockenabbau zulässig. Nr. 214 KS: Diese Kieslagerstätte sichert vorsorglich eines der wenigen ergiebigen Kiesvorkommen im Landkreis Lindau (Bodensee) und kann in Zukunft gfs. als Erweiterungsmöglichkeit für das Vorranggebiet 114 KS südlich der Staatsstraße 2001 dienen. |
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zu 2.3.3.4 |
Nr. 215 TO Dieses Vorbehaltsgebiet sichert ein seltenes Vorkommen tertiärer Tone und Mergel und stellt das potentielle Erweiterungsgebiet für den vorhandenen Abbau im angrenzenden Vorranggebiet Nr. 15 dar. Die Fläche ist überwiegend mit Wald bestanden, der nach erfolgtem Abbau wieder weitgehend zu ersetzen ist. Nr. 218 TO Dieses Vorbehaltsgebiet sichert einen Teil eines größeren Vorkommens an einer Tonart, die in der Region sehr selten auftritt. Es grenzt an eine ehemalige Abbaustelle an und stellt das potentielle Erweiterungsgebiet dar. |
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zu 2.3.4 |
Nachfolgefunktionen |
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zu 2.3.4.1 |
Im Interesse einer möglichst geringen Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Naturhaushalt durch den oberflächennahen Abbau von Bodenschätzen bedarf es bereits frühzeitig der Festlegung einer geeigneten Folgefunktion. Insbesondere bei größeren Abbaugebieten ist dabei ein Gesamtkonzept, das im Rahmen von Abbau- und Rekultivierungsplänen mit eingearbeitetem landschaftspflegerischem Begleitplan neben den Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen auch die zeitliche Abfolge von Abbau und Nachfolgefunktion festlegt, erforderlich. Die Abbauflächen gehen überwiegend zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft. Da der Abbau in der Region bis auf einige Bereiche in den Flusstälern meist im Trockenverfahren möglich ist, kann dort vielfach nach erfolgter Rekultivierung die ursprüngliche land- oder forstwirtschaftliche Nutzung wieder aufgenommen werden. In Anbetracht des auch sonst starken Flächenverlustes u.a. durch Siedlungs- und Infrastrukturvorhaben kommt dieser Folgefunktion neben der Neuschaffung von Biotopen in der Regel Priorität zu. Bei der Verfüllung von Kiesgruben auf stark durchlässigen Standorten, insbesondere aber im Bereich von Vorbehaltsgebieten Wasserversorgung und sonstigen Einzugsgebieten von Trinkwasserversorgungen, werden an das Auffüllmaterial besondere Anforderungen gestellt. Hier wird eine geländegleiche Wiederverfüllung wegen Materialmangels nicht immer möglich sein. Daher bietet sich bei einem großräumigen Abbau in diesen Gebieten die Rekultivierung für landwirtschaftliche Nutzung auf einem abgesenkten Niveau im Rahmen eines Gesamtkonzeptes an. Die mit dem Abbau von Bodenschätzen verbundene Landschaftsveränderung bietet die Möglichkeit einer bewussten Gestaltung des früheren Abbaugebietes über die Nachfolgefunktion. Insbesondere in den Bereichen intensiver Landnutzung, in denen die ökologische Vielfalt bereits stark vermindert ist, kann diese Gestaltung zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes, der Förderung bedrohter Lebensräume sowie - bei Eignung - zur Schaffung von Erholungsbereichen beitragen. Im landschaftspflegerischen Begleitplan können notwendige Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Gerade ehemalige Abbaustellen bieten bei entsprechender Gestaltung häufig ideale Lebensbedingungen für Tier- und Pflanzenarten mit speziellen Ansprüchen an nährstoffarme Gewässer- und Trockenstandorte. In geeigneten Fällen können ehemalige Kiesgruben - evtl. auf abgesenktem Niveau - zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bzw. anderen sich in der Zukunft ergebenden Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. |
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zu 2.3.4.2 |
Ein Teil der Lagerstätten in der Region mit Kiesen und Sanden besonders hoher Qualität befindet sich in den Flusstälern (z.B. Iller, Wertach). Auf Grund geringer Überdeckung wird beim Abbau meist Grundwasser freigelegt. Eine Wiederverfüllung und damit Rückführung in die frühere Nutzung ist wegen nicht in ausreichender Menge vorhandenem einwandfreiem grundwasserunschädlichem Material in vielen Fällen nicht möglich. Das sog. Eckpunktepapier schreibt daher in der Regel eine Beibehaltung der aufgedeckten Wasserflächen vor, nur in Ausnahmefällen kommt eine Verfüllung bzw. Teilverfüllung von Nassabbaustellen mit Fremdmaterial in Betracht. Bei einem Abbau in Überschwemmungsgebieten bzw. in Flusstälern können sich ggf. im Rahmen der Rekultivierungsplanung Möglichkeiten zur Verbesserung der Rückhaltefähigkeit in der Fläche zum Schutz vor Hochwasserereignissen anbieten. |
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zu 2.3.4.3 |
Die vorgeschlagenen Folgefunktionen für die einzelnen Gebiete sollen vorrangig angestrebt werden, wobei auch Doppelnennungen erfolgen, wenn in Teilflächen verschiedene Funktionen vorkommen. Auch können im Rahmen der Detailplanungen weitere Differenzierungen bzw. Alternativnutzungen festgelegt werden. Der Zuordnung der einzelnen Nachfolgefunktionen sind nachstehende Gesichtspunkte zugrunde gelegt: Landwirtschaft, Biotopentwicklung in Teilflächen: Diese Folgenutzung ist bei Trockenabbau die Regel. Der Großteil der abgebauten Flächen wird rekultiviert und wieder landwirtschaftlich genutzt, Randflächen, Säume und Geländestrukturen und sonstige geeignete Teilflächen dienen als ökologische Ausgleichsflächen. Sofern sich ein Kiesabbau in wasserwirtschaftlich empfindlichen Bereichen nicht vermeiden lässt, bedarf die Rekultivierung der besonderen Berücksichtigung des Grundwasserschutzes (insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Eckpunktepapiers). Dies trifft v.a. zu bei den Vorbehaltsgebieten 21 KS und 26 KS. Forstwirtschaft und Biotopentwicklung in Teilflächen: Soweit Wald im Rahmen von Trockenabbau gerodet wurde, wird im wesentlichen wieder die Begründung eines standortgemäßen Mischwaldes als Folgenutzung vorgesehen. In waldarmen Gebieten kann eine Aufforstung ehemaliger Abbaustellen zu einer Mehrung der Waldfläche genutzt werden. Neben der Wiederaufforstung bietet sich im Fall des Tonabbaues im Vorbehaltsgebiet 215 in Pforzen die Rekultivierung von Teilbereichen auch als Biotop und Lebensbereich für Amphibien und gefährdete Arten an. Naturschutzsee: Diese Folgenutzung ist dort angezeigt, wo größere naturnahe Bereiche mit einem weit verzweigten natürlichen Biotopvernetzungssystem betroffen sind. Fischerei und intensive Freizeitnutzung sind hier i.d.R. nicht möglich. Diese Folgenutzung bietet sich an bei dem neuen Baggersee im Illertal bei Eggen im Anschluss an den Auwaldgürtel (VR 10 b KS). Die Uferbereiche können dabei so rekultiviert werden, dass ökologisch wirksame Land-Wasser-Übergangszonen, Flachwasserbereiche und reichhaltig strukturierte Böschungen entstehen, z.B. Lebensräume für Amphibien und Libellen. Landschaftssee, Biotopentwicklung in Teilflächen: Für diese Nutzung kommen u.a. größere Baggerseen in noch weitgehend naturnaher Umgebung bzw. solche Gebiete, in denen eine Bereicherung des Naturhaushaltes angestrebt wird, in Betracht. Beispiele sind Baggerseen im Illertal (VR 10 a KS) und bei Jengen (VB 20 KS). Fischerei in extensiver Form ist hier in der Regel zulässig. In Teilbereichen bietet sich für den Artenschutz auch hier die Anlage von Flachwasserzonen an. Freizeit und Erholung, Badesee: Für diese Nutzung kommen v. a. Wasserflächen in der Nähe größerer Siedlungen in Betracht (z.B. VR 1 KS, Buchloe; VR 7 KS, Marktoberdorf). Siedlung: Die Folgenutzung Siedlung bzw. Gewerbe kann bei Trockenabbauvorhaben am Rande bestehender Siedlungsgebiete in Betracht gezogen werden (z.B. Teilflächen des VR 5 KS, Kaufbeuren, Mauerstetten und des VR 12, Lauben). |
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