Die ausgewiesenen wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete werden wie folgt begründet, wobei einzelne Gebiete z.T. zusammengefasst werden. Die Vorranggebiete umfassen v.a. natürliche und reaktivierbare Überschwemmungsgebiete.
Nr. H 1
Das Vorranggebiet zwischen der B 12 und der Argen wird bei größeren Hochwasserabflüssen überflutet. Veränderungen an der Fläche oder an den gewässerbegleitenden Deichen hätten zwangsläufig eine Verschärfung des Hochwasserabflusses in Wangen (Region Bodensee-Oberschwaben, Baden-Württemberg) zur Folge. In der Innenstadt von Wangen kam es durch das bisher höchste beobachtete Hochwasser an der Argen Pfingsten 1999 zu schweren Schäden. Die Gebiete sind deshalb wichtige Rückhalteräume für die flussabwärts liegende Stadt Wangen.
Nr. H 55
Das Vorranggebiet Nr. H 55 im Bereich des Marktes Scheidegg sichert einen oberhalb des Ortes gelegenen Flachbereich, in welchem ein Rückhaltebecken für die Reduzierung der Hochwasserspitzen im Scheibenbach realisiert werden könnte.
Nr. H 2 bis H 22 (ohne H 19) und H 51 bis H 53 (Illertal)
Im südlichen Illertal zwischen Oberstdorf und Kempten (Allgäu) sind aufgrund der Topographie der Tallandschaft eine Vielzahl von natürlichen Überschwemmungsgebieten (H 6 bis H 22) vorhanden. Diese Gebiete haben große Bedeutung für den Hochwasserschutz der jeweils flussabwärts liegenden Städte Sonthofen, Immenstadt i. Allgäu und Kempten (Allgäu). Deren Hochwasserschutzanlagen wurden in den Jahren 1970 bis 1990 geplant und gebaut. Nachteilige Veränderungen der Rückhaltefähigkeit der Überschwemmungsgebiete im oberhalb liegenden Einzugsgebiet des Oberen Illertals hätten eine Verschlechterung des Hochwasserschutzes in den genannten Städten zur Folge; ihre Erhaltung ist deshalb erforderlich. Die Hochwasserrückhaltung im Allgäu wird sich auch positiv auf die Hochwassersituation an der Donau auswirken.
Die natürlichen Überschwemmungsgebiete im Illertal nördlich von Kempten (Allgäu) (Vorranggebiete H 2 bis H 5) dienen dem Schutz von Krugzell (Gewerbegebiet Markt Altusried) und weiterer gefährdeter Städte und Verkehrswege im nördlichen Illertal außerhalb der Region Allgäu (16).
Im Gebiet H 22 wird die Flussaue der Stillach westlich Oberstdorf bei Hochwasser breitflächig überflutet.
Die Vorranggebiete H 12, H 15, H 16, H 21 und H 53 liegen im Bereich von seitlichen Illerzuflüssen, in die die Iller bei Hochwasser zurückstaut. Die Gebiete H 9, H 10 und H 11 sind durch Deiche mit einem Ausbaugrad bis zu einem 10- bis 20jährlichen Hochwasserereignis der Iller geschützt. Bei größeren (selteneren) Illerabflüssen werden diese Flächen geflutet, wobei es wegen der Überströmung der Deiche auch zu Deichbrüchen kommen kann.
Die Gebiete H 7 und H 8 liegen im Rückstaubereich der Iller. Die tiefliegenden Flächen der Gebiete H 7 und H 8 werden bereits bei 2- bis 3jährlichen Hochwasserereignissen der Iller überschwemmt. Beim südlichen Teil des Gebietes H 8 handelt es sich um den Binnenpolder Stein, der bei entsprechenden Abflüssen in der Iller vom Gießener Bach und Hölltobelbach gefüllt wird.
In einzelnen Bereichen, z.B. H 8 (Seifener Becken), bedürfen Probleme mit der vorhandenen Bebauung einer Lösung. Im Bereich der Stadt Immenstadt i. Allgäu/ Seifener Becken und der Gemarkung Rettenberg wurden die geplanten Straßenbaumaßnahmen (B 19 neu) und die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Iller in einem gemeinsame Raumordnungsverfahren abgestimmt und in Planfeststellungen festgelegt. Die äußere Abgrenzung des durch die wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete H 8, H 9 und H 10 gebildeten Überschwemmungsbereichs ist unabhängig von der im Bau befindlichen Trasse der B 19 neu. Diese wird als mit den Belangen des Hochwasserschutzes vereinbar angesehen. Die Gebiete H 3 bis H 6 liegen in der Talaue der Iller und werden je nach Wasserstand der Iller bei Hochwasser geflutet.
Im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet H 6 kommt es außerdem zu Überlagerungen mit vorhandenen und geplanten Kiesabbaugebieten, die z.T. im Regionalplan als Vorranggebiete für Kiesabbau (Nr. 10 a und b) ausgewiesen sind. Eine Unvereinbarkeit wird hierin allerdings nicht gesehen.
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat für den vom Pfingsthochwasser 1999 besonders bedrohten Bereich von Fischen i. Allgäu bis Immenstadt i. Allgäu ein "Hochwasserschutzkonzept Obere Iller" entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes sollen u.a. auch zusätzliche Retentionsräume in den Gebieten H 8, H 11, H 13 und H 52 geschaffen werden. Beim südlichen Teil des Gebietes H 8 und im südlichen Teil des Gebietes H 13 handelt es sich um Binnenpolder, die bei Bedarf Wasser aus den hinterliegenden Zuflüssen zwischenspeichern können.
Bei den Vorranggebieten H 11 und H 52 handelt es sich um starr gesteuerte Retentionsräume, die ab Erreichen eines bestimmten Abflusses über eine feste Schwelle geflutet werden. Voraussetzung für die Realisierung der einzelnen Teilbereiche des Projektes ist die Freihaltung dieser Überschwemmungsflächen.
Die Vorranggebiete H 2 und H 20 sind flache Geländemulden, die bei Starkniederschlagsereignissen zum Wasserrückhalt beitragen und deren Speichervolumen ggf. durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann.
H 19
Das Vorranggebiet entsteht durch einen drosselnden Rückstau der Leubas durch den Wuhrdamm, wodurch das Betzigauer Moos überschwemmt wird.
Der Erhalt des Retentionsraumes im Betzigauer Moos und des Wuhrdammes ist für den Hochwasserschutz von Siedlungen und Verkehrswegen am Unterlauf des Leubas (Stadt Kempten (Allgäu), Gemeinde Haldenwang, Gemeinde Lauben) unerlässlich.
H 23
In dieses Gebiet (nichtbebautes Grünland) im Markt Bad Hindelang kann der Bad Oberdorfer Wildbach in seinem Unterlauf großflächig ausströmen.
Es handelt sich hier um einen potentiell gefährdeten Bereich, da der Unterlauf des Wildbaches nicht auf entsprechend seltene Ereignisse und Murgänge ausgebaut ist.
H 24
Unterhalb von Unterjoch (Markt Bad Hindelang) werden bei großen Hochwässern der Wertach großflächig Grünflächen überflutet. Dies wirkt sich positiv auf das Abflussverhalten der Wertach im Raum des Marktes Wertach aus, wo es zu Überschwemmungen von Gebäuden, Kraftwerken und der Bundesstraße kommen kann.
H 54
Das Vorranggebiet H 54 liegt östlich von Weitnau. Sein Bestand ist für den Markt Weitnau von Bedeutung, da negative Veränderungen die Hochwasserproblematik im Ort verschärfen würden. Überschwemmt wurden vom Pfingsthochwasser 1999 zwar auch die Bereiche zwischen Sibratshofen und Seltmans entlang der Argen, eine Ausweisung als Vorranggebiet ist hier allerdings aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht möglich.
H 25 bis H 28, H 48 und H 50 (Wertachtal)
Die Vorranggebiete tragen erheblich zur Kappung der Hochwasserspitzen im Wertachunterlauf bzw. flussabwärts bei.
Der Grüntensee als Hochwasserrückhaltebecken und die hochwasserdämpfende Wirkung der o.g. Gebiete ist für den Hochwasserschutz der in der Region Allgäu (16) liegenden Kommunen (Gemeinde Biessenhofen, Stadt Kaufbeuren, Gemeinde Pforzen) und weiterer Siedlungen und Verkehrswege außerhalb des Planungsgebietes von erheblicher Bedeutung. Auf die Gefährdung und Schäden anlässlich des Pfingsthochwassers 1999 insbesondere in Biessenhofen, Pforzen und Augsburg (Region 9) wird verwiesen.
H 31, H 32, H 43 (Kirnach)
Die Vorranggebiete vergleichmäßigen regional den Abfluss zum Schutz der Ortschaften Ruderatshofen und Ebenhofen. Auf die Schäden beim Pfingsthochwasser 1999 in Ebenhofen und Biessenhofen wird verwiesen. Überregional wirkt sich die Dämpfung auch auf das Abflussverhalten der Wertach aus.
H 33 bis H 35 (Geltnach)
Die Gebiete verringern regional die Hochwasserabflussspitzen in Bertoldshofen und Hörmannshofen. Überregional wirkt sich die Dämpfung wie vorstehend im Zusammenhang mit dem Wertachtal beschrieben aus. Im Bereich der Stadt Marktoberdorf liegen die geplanten Umfahrungen Marktoberdorf (B 16) und Bertoldshofen (B 472) innerhalb des wasserwirtschaftlichen Vorranggebietes H 34, das bei der Realisierung der Umgehungsstraßen entsprechender Berücksichtigung bedarf (vgl. Ziel B I 3.3.2).
H 29 und H 30, H 36 bis H 39 (Gennach-, Hühnerbachtal)
Alle Kommunen, die in den Flusstälern von Gennach und Hühnerbach liegen, sind hochwassergefährdet. Der Erhalt der jeweiligen Gebiete ist wichtig, um die Hochwasserspitzen zu brechen (dämpfen) und die Unterliegerorte vor größeren Gefahren bei Hochwasser zu bewahren. Die Sicherung der Gebiete ist von erheblicher Bedeutung für den Bereich der Gennach nach dem Zusammenfluss mit dem Hühnerbach. Ohne diese Gebiete würde sich die Hochwassergefahr für Jengen, Lindenberg und Buchloe erheblich vergrößern; ein Schutz durch technische Maßnahmen (Hochwasserfreilegungen) wäre aufgrund der Leistungsschwäche der Gennach und des Ortsbildes in den engbebauten, von der Gennach durchflossenen Siedlungsgebieten nicht machbar.
Beim Pfingsthochwasser 1999 waren in Jengen erhebliche Schäden (mehr als 120 geschädigte Gebäude) sowie Gefährdungen in Lindenberg i. Allgäu und Buchloe zu verzeichnen.
H 40 (Faule Ach)
Der Erhalt des Vorranggebietes an der Faulen Ach (Gemeinde Pfronten) ist wichtig, um die Hochwassergefahr für die an der Faulen Ach gelegenen Ortsteile Meilingen und Weißbach nicht zu verschärfen. In den 90er Jahren waren hier Schäden und Gefährdungen bei verschiedenen Hochwasserereignissen festzustellen.
H 41 (Östliche Günz)
In der Region Allgäu (16) sind Obergünzburg und Ronsberg vom Hochwasser der Östlichen Günz betroffen, außerhalb hiervon der Markt Rettenbach (Region Donau-Iller) und weitere im Flusstal der Östlichen Günz gelegene Kommunen. Der Erhalt der vorhandenen Gebiete zwischen Obergünzburg und Ronsberg und unterhalb von Ronsberg ist wichtig, um die Hochwasserspitzen zu brechen (dämpfen) und den Ort Ronsberg und die weiteren Unterliegerorte vor größeren Hochwasserschäden zu bewahren.
H 42 (Wörthbach)
Der Wörthbach (Mühlbach) ufert zwischen Eggenthal und Baisweil unterhalb Baisweil bei seltenen Hochwasserereignissen aus. Der Erhalt teilweise noch vorhandener Gebiete ist erforderlich, weil der Wörthbach in Baisweil nicht hochwassersicher ausgebaut ist und auch für die Unterliegergemeinden am Hungerbach (z.B. Stadt Mindelheim, Region Donau-Iller) z.T. erhebliche Hochwassergefahren bestehen. Die B 16 zwischen Lauchdorf und Großried, Gemeinde Baisweil, liegt im Überschwemmungsgebiet des Wörthbaches und wird zeitweise geflutet. Bei Verlust der Überschwemmungsgebiete würde der Verkehr stärker gefährdet als bisher.
H 44 und H 45 (Lengenwanger Mühlbach und Lobach)
Das Vorranggebiet am Lengenwanger Mühlbach bei Lengenwang ist zu erhalten, weil sich ansonsten die Hochwassergefahr z.B. in Seeg, im Ortsteil Lobach und weiteren Unterliegerorten verschärft. In einem gewissen Umfang hätte ein Verlust dieser Gebiete auch Auswirkungen auf die Wertach. Einer späteren Ausweisung als Vorranggebiet vorbehalten bleibt der Abschnitt an der Lobach zwischen Leuterschach und Lengenwang.
H 46 (Gruberbach)
Der Gruberbach in Lechbruck am See ist nicht hochwasserfrei ausgebaut. Die Weiher im Einzugsgebiet des Gruberbaches (Sameisterweiher, Schmutterweiher, Huttlerweiher) und das Überschwemmungsgebiet wirken hochwasserabflussdämpfend. Das Gebiet am Gruberbach bedarf der Erhaltung, weil sich sonst die Hochwassergefahr für Lechbruck am See verschärft.
H 47 (Trauchgauer Ach)
Das Vorranggebiet an der Trauchgauer Ach (Gemeinde Halblech) ist wichtig, weil sich sonst die Hochwassergefahr für eine Siedlung unterhalb im Ortsteil Trauchgau verschärft.
Die erforderliche Überprüfung nach der Natura 2000-Richtlinie hat ergeben, dass Nutzungskonflikte nicht zu erwarten sind (siehe hierzu Anhang 3).